Zum Führen von Motorrädern, Dreirädern oder leichten vierrädrigen Fahrzeugen ab einem Alter von 14 Jahren für die AM-Klasse.
Zum Führen von Personenkraftwagen, landwirtschaftlichen Maschinen und Kraftfahrzeugen bis 3,5 t. Ab einem Alter von 16 Jahren für den Führerschein B1.
Zum Führen von Lastkraftwagen für den Gütertransport über 3,5 t. Ab einem Alter von 18 Jahren für den Führerschein C1.
Zum Führen von Bussen. Ab einem Alter von 21 Jahren für den Führerschein D1.
Für Berufskraftfahrer wie Taxifahrer und NCC-Fahrer, Lkw-Fahrer und Busfahrer.
Wir organisieren auf Anfrage Punkterholungskurse.